Sozialrecht für Unternehmen
Meistens ist es ratsam, die Beziehungen des Unternehmens zu den weiteren Vertragspartnern, wie beispielsweise freien Mitarbeitern, zu überprüfen, um böse Überraschungen bei Betriebsprüfungen durch die BfA zu vermeiden.
Wird beispielsweise eine Versicherungspflicht übersehen, können die für einige Jahre rückwirkend geforderten Beiträge schnell die Existenz eines Unternehmens gefährden.
Umgekehrt werden öfter auch Beiträge für Personen geleistet, die gar nicht dem Schutz der jeweiligen Sozialversicherung unterliegen und deshalb eigentlich „verloren“ sind.
Auch bei der Beratung eigener Mitarbeiter bzw. einer Neu- oder Umgestaltung der Arbeitsverhältnisse ist es ratsam, die sozialrechtlichen Folgen vorab prüfen zu lassen.

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