Rückforderung von Bearbeitungsgebühren bei Darlehensverträgen

Das Bearbeitungsgebühren für Kredite, beispielsweise für Immobilienfinanzierungen oder KFZ-Finanzierungen, unzulässig sind, hatte der Bundesgerichtshof bereits in diesem Frühjahr entschieden. Verbraucher können daher bei allen Verbraucher-Darlehensverträgen die nach dem Jahr 2010 abgeschlossen worden sind, Bearbeitungsgebühren die an die Bank gezahlt worden sind, zurück fordern.

Bisher ungeklärt war die Frage, ob Verbraucher auch bei Verbraucher-Darlehensverträgen die im Jahr 2010 oder früher abgeschlossen worden sind, einen Anspruch auf Rückzahlung der Bearbeitungs-gebühren haben. Der Bundesgerichtshof hat dies in seiner Entscheidung vom 28.10.2014 bejaht. Demnach können die Bearbeitungsgebühren bei allen Verbraucher-Darlehensverträgen, die nach dem 29.10.2004 abgeschlossen wurden, auch zum jetzigen Zeitpunkt noch zurückgefordert werden können.

Wir empfehlen daher allen Verbrauchern, sämtliche Darlehensverträge die nach 2004 abgeschlossen worden sind, dahingehend zu überprüfen, ob eine Bearbeitungsgebühr erhoben wurde. Regelmäßig befindet sich der Hinweis auf die Bearbeitungsgebühr bereits auf der ersten Seite des Darlehensvertrages. Dort sind die Kosten des Darlehens aufgeschlüsselt.

Aber Vorsicht! Es ist schnelles Handeln geboten. Allen Verbrauchern, die in der Vergangenheit Bearbeitungsgebühren an ihre Bank zahlen mussten, sei daher empfohlen, sich wegen der Rückforderung unverzüglich mit einem versierten Rechtsanwalt in Verbindung zu setzen.

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